Allgemeine Mietbedingungen
für Geräte- und Eventverleih · Stand: 19.05.2026
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Geräten, Fahrzeugen und Eventausstattung. Sie sind als allgemeiner Rahmen zu verstehen; die verbindlichen Regelungen ergeben sich aus dem im Einzelfall geschlossenen Mietvertrag. Für Leistungen der Hausverwaltung gilt ausschließlich der jeweils individuell abgeschlossene Verwaltervertrag – diese Mietbedingungen finden insoweit keine Anwendung.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge zwischen HausHofGarten Marco Geyer (nachfolgend „Vermieter") und seinen Mietkunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Geräten, Fahrzeugen und Eventausstattung. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Mietvertrags bei Übergabe oder durch tatsächliche Übergabe des Mietgegenstands zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Übergabe, Pflichten des Mieters, Rückgabe
(1) Der Mietgegenstand wird in funktionsfähigem, sauberem Zustand übergeben. Der Mieter hat sich vor Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit zu überzeugen und sich mit der Bedienung vertraut zu machen. Eine Einweisung erfolgt auf Wunsch.
(2) Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstands während der gesamten Mietdauer. Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
(3) Bei Rückgabe ist der Mietgegenstand in gereinigtem, dem Übergabezustand entsprechendem Zustand zurückzubringen. Andernfalls werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
(4) Bei verspäteter Rückgabe werden weitere Mietraten zum vereinbarten Tagestarif berechnet.
(5) Eine Kaution kann je nach Mietgegenstand erhoben werden und wird nach mängelfreier Rückgabe zurückerstattet. Bei Buchung mehrerer Artikel kann anstelle der Summe der Einzelkautionen eine Paket-Pauschale vereinbart werden.
§ 4 Eventausstattung
Für Eventausstattung (Pavillons, Möbel, Beleuchtung, Sound, Geschirr u. ä.) gelten die Bestimmungen aus § 3 entsprechend. Der Auf- und Abbau erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Standortwahl und etwaige Genehmigungen.
§ 5 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig (bei Verbrauchern: 30 Tage gemäß § 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt.
§ 7 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Plauen. Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.